Geschäftsbedingungen
- Beginn und Dauer des Semesters
- Beratung
- Anmeldung
- Wiederanmeldeverfahren
- Zahlung
- Ermäßigungen
- Rücktritt
- Datenschutz
- Haftung
- Hausordnung
- Parkplätze
- Teilnahmebescheinigungen
- Exkursionen
- Studienreisen
- Finanzierung der vhs
- Mitwirkung der vhs
Beginn und Dauer des Semesters
Eine Übersicht über Beginn des Semesters und unterrichtsfreie Tage finden Sie bei "Aktuelles" und auf den letzten Seiten des gedruckten vhs-Programms.
An den gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien findet kein Unterricht statt. oben
Beratung
Um Teilnehmern/Teilnehmerinnen an Sprachkursen die Wahl der geeigneten Kursstufen zu erleichtern, werden vor Beginn des Semesters kostenlose Einstufungstests und Beratungen durchgeführt.
Anmeldung
Zu den Kursen und Seminaren sind Anmeldungen erforderlich. Mit der Anmeldung wird die Gesamtgebühr fällig. Zu Vorträgen ist eine Anmeldung nicht erforderlich! Gebühren hierfür sind an der Abendkasse zu entrichten.
Anmeldungen sind sofort nach Erscheinen des Programms schriftlich, persönlich oder über das Internet möglich.
Anmeldungen werden in Kaarst, vhs-Geschäftsstelle, Am Schulzentrum 18, Raum E01, entgegengenommen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich einfach und bequem über das Internet anmelden. Sie müssen bei der Online-Anmeldung dem Lastschriftverfahren zustimmen.
Wiederanmeldeverfahren
Durch ein Wiederanmeldeverfahren während eines bestimmten Zeitraumes wird allen Teilnehmern/Teilnehmerinnen in fortlaufenden Kursen die Möglichkeit geboten, sich für den nächsten Kurs in vereinfachter Form anzumelden. Hierdurch wird zum einen ein Platz im Fortsetzungskurs gesichert und zum anderen die Anmeldung erleichtert. Die Wiederanmeldung erfolgt durch Unterschrift in der Wiederanmeldeliste. Die Anmeldung ist verbindlich! Sofern sich Name, Anschrift o.ä. eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin geändert haben, ist eine Berichtigung in der Wiederanmeldeliste vorzunehmen. Dies gilt auch für die Bankverbindung, wenn der vhs die Ermächtigung zur Abbuchung der Kursgebühren erteilt wurde. Zur Zahlung der Kursgebühren bei Wiederanmeldung siehe „Zahlung“.
Der Ausweis für die gebuchte Veranstaltung wird bei persönlicher Anmeldung ausgehändigt, bei schriftlicher Anmeldung zugeschickt und bei Wiederanmeldung über die Kursleiter/innen zugeleitet. Die Durchführung der Kurse und Seminare ist von der aktiven Teilnahme von mindestens zehn Personen abhängig.
Zahlung
Die Gebühr der vhs ist eine öffentlich-rechtliche Forderung. Mit der Anmeldung wird die Gesamtgebühr fällig.
Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten:
- Zahlung durch Überweisung bei schriftlicher oder persönlicher Anmeldung
- Abbuchung vom Konto (eine Ermächtigung zur Abbuchung ist auf dem Anmeldevordruck vorgesehen!) bei schriftlicher oder persönlicher Anmeldung, sowie Anmeldung über das Internet
Die Abbuchung der Kursgebühr erfolgt erst nach Beginn der Veranstaltung und nur dann, wenn diese auch zustande gekommen ist.
Ermäßigungen
Inhaber/innen des Kaarst-Passes, Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) , nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), ALG II-Empfänger, erhalten für Kurse und Seminare eine Gebührenermäßigung von 50 %.
Schüler/innen, Schulabgänger ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz, Au Pairs, Studierende, Auszubildende und Praktikanten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, sowie Dozenten der vhs Kaarst-Korschenbroich erhalten für Kurse und Seminare eine Ermäßigung von 25 %.
Die für eine Ermäßigung erforderlichen Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen!
Bei Vorliegen einer wirtschaftlicher Notsituation, die nicht unter die Sozialgesetzgebung fällt, können auf Antrag die Gebühren in angemessenem Umfang ermäßigt bzw. erlassen werden. Antragsvordrucke hält die vhs bereit.
Bei Studienfahrten und Exkursionen sowie bei den Veranstaltungen, bei denen eine kostendeckende Gebühr erhoben wird, kann keine Ermäßigung gewährt werden.
Gebührenermäßigungen erstrecken sich nicht auf zusätzlich entstehende Kosten wie z.B. Prüfungsgebühren, Unterrichtsmaterialien, Werkstoffe, Eintrittsgelder usw.
Rücktritt
Der Rücktritt von längerfristigen Kursen (ab 6 Kurstage) ist kostenfrei, wenn er bis zwei Werktage nach dem ersten Unterrichtstag schriftlich gegenüber der vhs-Geschäftsstelle erklärt wird. Bei später erklärtem Rücktritt wird die volle Kursgebühr fällig.
Eine Abmeldung bei den Kursleitern/Kursleiterinnen ist unwirksam!
Bei Rücktritt von kurzfristigen Kursen und Seminaren (bis 5 Kurstage) wird eine Stornogebühr von € 6,- erhoben, wenn er bis zum ausgewiesenen Anmeldeschluss schriftlich gegenüber der vhs-Geschäftsstelle erklärt wird. Bei Rücktritt nach dem ausgewiesenen Anmeldeschluss wird die volle Gebühr fällig.
Sollten Kurse und sonstige Veranstaltungen nicht zustande kommen oder nach dem ersten Unterrichtstag abgesetzt werden, erstattet die vhs die volle Gebühr.
Datenschutz
Die Angabe des Familiennamens, des Vornamens sowie der Anschrift (Straße, Hausnummer und Wohnort) des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist für die Zulassung und die Gebührenerhebung bei der Anmeldung erforderlich. Die Angabe der Telefonnummer ist für die Benachrichtigung bei Kursausfall bzw. Veranstaltungsänderungen erforderlich. Die Angabe zum Geburtsjahr wird für statistische Zwecke erbeten.
Die bei der vhs Kaarst-Korschenbroich bestehenden Dateien sind aus der Bekanntmachung über gespeicherte personenbezogene Daten ersichtlich (NGZ vom 1.3.1986).
Haftung
Die vhs übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl und Verlust persönlichen Eigentums. Schadenersatzansprüche der Teilnehmenden gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die vhs Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmenden.
Hausordnung
Die Hausordnung der Gebäude, in denen die Volkshochschule Veranstaltungen durchführt, ist für alle Teilnehmer/innen bindend. In Schulräumen und -gebäuden darf nicht geraucht werden.
Parkplätze
Die Besucher/innen der Kurse und Seminare werden gebeten, außer am vhs-Haus, nicht auf den Schulhöfen zu parken, sondern auf ausgewiesenen Parkflächen ihr Fahrzeug abzustellen.
Teilnahmebescheinigungen
Den Teilnehmern/Teilnehmerinnen wird auf Wunsch die Teilnahme an Kursen und Arbeitsgemeinschaften bescheinigt, sofern eine entsprechende Bestätigung des Kursleiters/der Kursleiterin über eine Teilnahme vorliegt. Teilnahmebescheinigungen werden auf Anfrage von der vhs-Geschäftsstelle ausgestellt. Für die Erstellung einer Teilnahmebescheinigung werden grundsätzlich € 3,- berechnet.
Exkursionen
Die Teilnahmegebühr bei Tages- und Halbtagesfahrten kann nicht ermäßigt werden. Fahrten mit weniger als 20 Teilnehmenden müssen ausfallen. Fällt eine geplante Fahrt wegen zu geringer Beteiligung aus, werden bereits eingezahlte Beträge in voller Höhe erstattet.
Studienreisen
Durch das "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches" (Reisevertragsgesetz) vom 4.5.1979 (BGBI.I Seite 508) ist der § 651 a-k in das BGB eingefügt worden. Das Gesetz trat am 1.10.1979 in Kraft. Reiseveranstalter im Sinne des 651 BGB ist derjenige, der sich dem Reisenden gegenüber verpflichtet, eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Einzelheiten des Reisevertrages sind in den §§ 651 b bis 651 k geregelt.
Für alle mehrtägigen Studienreisen, Exkursionen, Fahrten ist der Reiseveranstalter im Sinne dieses Gesetzes in der Programmankündigung ausgewiesen. Zu allen Studienreisen sind schriftliche Anmeldungen erforderlich.
Finanzierung der vhs
Eine Unterrichtsstunde kostet rund € 50,-. Davon decken die Kursgebühren ca. 50 %. Die restlichen Kosten tragen das Land Nordrhein-Westfalen und die Städte Kaarst und Korschenbroich. Die beiden Verbandsstädte tragen zusätzlich die Kosten der Unterrichtsräume, die nicht in dieser Rechnung enthalten sind.
Mitwirkung an der vhs
Die Satzung der vhs sieht die aktive Mitwirkung von Lernenden und Unterrichtenden an allen wichtigen Entscheidungen vor. Helfen Sie mit, diesen Anspruch zu verwirklichen!
Die von der Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 23.11.2005 verabschiedete neue Satzung für die Volkshochschule Kaarst-Korschenbroich kann bei der vhs-Geschäftsstelle angefordert werden.





